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Grenzgänger

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?

Grenzgänger

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz?

  • Preiswerter Gehaltstransfer
  • Attraktive Krankenversicherung
  • SV Direktversicherung für Grenzgänger
  • Guthaben bei Schweizer Pensionskassen

Wichtige Informationen und Tipps für Grenzgänger

Lohn- und Gehaltstransfer

Der Transfer Ihres Schweizer Gehaltes funktioniert ganz einfach, schnell und preiswert.

Sie beauftragen Ihre Schweizer Bank wie üblich auf Ihr Euro- oder CHF-Konto bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau zu überweisen (z.B. im Online-Banking).

IBAN:               Ihre persönliche IBAN-Nummer steht auf Ihrem Kontoauszug.
                             Sie erfahren sie außerdem auf unsere Homepage unter 'Service' / 'IBAN/BIC'
BIC:                   FRSPDE66XXX
Währung:    CHF

Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Referenzkurs des Devisen-Fixings. Dieser Kurs ist wesentlich vorteilhafter als von anderen Banken üblicherweise berechnete Kurse. Ein Kursvergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem deutschen Euro- oder CHF-Konto bei uns zu Sonderkonditionen (aktuell 3,50 Euro). Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater.

Krankenversicherung

Grenzgängermodell

Ihre Vorteile

Im Krankenhaus

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • 100% Erstattung für diagnostische und therapeutische Leistungen
  • Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Alternative Heilmethoden
  • Zuschläge für Verpflegung, Telefon, Fernseher etc.
  • Medizinisch notwendige Krankentransporte bis zu 100 km
  • Leistungen der Hebamme


Beim Zahnarzt

  • Zahnbehandlungen bis zu 100 %
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 80 %
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern bis zu 100 %


Ihr besonderer Vorteil

Sie haben freie Krankenhauswahl in Deutschland sowie in der Schweiz und Sie können ggf. in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückkehren, was nicht immer selbstverständlich ist.   

Private Krankenversicherung

Ihre Vorteile

Privatpatient

  • Ob beim Hausarzt, Spezialisten oder im Krankenhaus, auch beim Heilpraktiker.
  • Privatärztliche Leistungen im ambulaten und stationären Bereich.


Im Krankenhaus

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Leistungen der Hebamme
  • Freie Wahl ob Ein- oder Zweibettzimmer
  • 100% Erstattung für diagnostische und therapeutische Leistungen
  • Zuschläge für Verpflegung, Telefon, Fernseher etc.
  • Medizinisch notwendige Krankentransporte bis zu 100 km


Beim Zahnarzt

  • Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern bis zu 100 %
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 80 %


Ihr besonderer Vorteil
Sie haben freie Krankenhauswahl in Deutschland sowie in der Schweiz und Sie können ggf. in das deutsche Krankenversicherungssystem zurückkehren, was nicht immer selbstverständlich ist.  

Guthaben bei Schweizer Pensionskassen

Die Kapitalleistung aus einer Schweizer Pensionskasse oder einem Freizügigkeitskonto kann unten gewissen Voraussetzungen steuerfrei nach Deutschland übertragen und in einen BasisRenten-Vertrag einbezahlt werden.

Überblick

Grenzgänger, die aus der Schweiz zurückgekehrt sind, haben oft hohe Guthaben bei Schweizer Pensionskassen. Bei Erreichen des Rentenalters würden diese Guthaben als Rente ausgezahlt. Alternativ können die Beiträge unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei nach Deutschland transferiert werden, wenn sie in eine Basisrente (Rürup-Vertrag) eingezahlt werden.

Vorteile einer Übertragung:

  • Kapital muss in Deutschland nicht versteuert werden
  • Kein Kursrisiko mehr (bei AHV-Rente keine Wahlmöglichkeit, die AHV-Rente muss in CHF ausbezahlt werden)
  • häufig höhere Rente als aus einer Schweizer Pensionskasse
  • wesentlich bessere Verzinsung als auf einem Freizügigkeitskonto
  • Rückerstattung der abgeführten Quellensteuer
  • Besteuerung der Rente analog der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. AHV

Details

Das Sozial-System in der Schweiz beruht auf 3 Säulen:

1. Säule (AHV/IV) ist die staatliche Vorsorge und dient der Grundabsicherung.
2. Säule (BGV/UVG) ist die berufliche Vorsorge und dient der Existenzsicherung.
3. Säule beinhaltet die private Vorsorge.


Die Pensionskasse unterteilt sich in einen obligatorischen sowie einen überobligatorischen Teil. Die genaue Aufteilung ist aus der Übersicht ersichtlich, die jeder Beschäftigte in der Schweiz regelmäßig bekommt.

Wenn der Grenzgänger seine Beschäftigung in der Schweiz beendet (Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland, Rente o.ä.), hat er zwei Möglichkeiten: Er kann eine lebenslange Rente aus der Pensionskasse oder aber eine Kapital-Abfindung wählen. Die Regularien für die Ausübung des Wahlrechts sind bei den Pensionskassen unterschiedlich. Sie sind aus den Statuten ersichtlich, die jeder Beschäftigte erhält.

Falls sich der Arbeitnehmer für die Kapitalzahlung entscheidet, wird das Guthaben auf ein sogenanntes "Freizügigkeitskonto" ausgezahlt. Solange das Geld dort liegt, gilt es steuerlich als noch nicht zugeflossen. Erst wenn von dort verfügt wird, zieht das Schweizer Finanzamt zunächst rund 10 % Quellensteuer (kantonal unterschiedlich) ab. Wenn das Geld nach Deutschland transferiert wird, gilt es hier als Einnahme und muß im Jahr des Zugangs versteuert werden. Insgesamt also eine wenig attraktive Variante.

Der deutsche Arbeitnehmer kann das gesamte Geld jedoch in einen BaisRenten-Vertrag einzahlen. Er unterliegt dann nicht der üblichen Begrenzung auf 20.000 / 40.000 Euro und der gesamte Betrag bleibt
einkommensteuerfrei. Auch die Schweizer Quellensteuer bekommt er erstattet.

Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:

  • kein Kursrisiko mehr (das Kursrisiko der AHV-Rente bleibt)
  • deutlich höhere Verzinsung während der Zeit bis Rentenbeginn
  • häufig höhere Renten aus dem verfügbaren Kapital als in der Schweiz
  • Versteuerung der Rente aus dem BasisRenten-Vertrag ist gleich wie bei der Rente aus der Schweiz

Sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater oder nutzen Sie den Kontaktbutton zu den Spezialisten.

SV Direktversicherung für Grenzgänger

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der privaten Vorsorge eine weitere Möglichkeit die gesetzliche Rente zu ergänzen - mit staatlicher Förderung.

Ihre Vorteile

  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Individuelle Beitragshöhe und Laufzeit
  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnisse
  • Sofort Steuern sparen - auf Antrag beim Finanzamt
  • Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Kapitalauszahlung am Vertragsende möglich

Leistungen im Überblick

Profitieren Sie von staatlichen Fördermöglichkeiten.

Momentan können Sie für Ihre SV Direktversicherung bis zu 3.312 Euro im Jahr 2020 (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei sparen. Zusätzlich können Sie weitere 3.312 Euro umwandeln, falls noch keine betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit Pauschalbesteuerung besteht.

So einfach geht es: Sie zahlen den Beitrag für Ihre SV Direktversicherung aus Ihrem Nettogehalt. Die sich ergebenden Steuervorteile können Sie dann über Ihre jährliche Steuererklärung geltend machen.

Sie haben die Wahl

Ihnen stehen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Auswahl:

Je nach Ihrer Risikoneigung können Sie zwischen der klassischen Anlage, verzinslichen Ansammlung oder einer Beteiligung an einem Index entscheiden. Sie bestimmen auch die weiteren Details und haben folgende Möglichkeiten:

  • Flexibler Rentenbeginn. Bei Ihrer SV Direktversicherung können Sie den Beginn Ihrer Rentenzahlungen ab dem 62. Lebensjahr selbst bestimmen - ohne Kopplung an die gesetzliche Rentenversicherung oder an das Ausscheiden aus dem Berufsleben.
     

Folgende Auszahlungsoptionen sind möglich:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung. Mit der SV Direktversicherung bauen Sie sich eine Altersversorgung auf, die Ihnen später als zusätzliche lebenslange Rente zur Verfügung steht.
  • (Teil-)Kapitalabfindung. Zum Rentenbeginn können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Oder Sie lassen sich nur bis zu 30 % des Kapitals auszahlen und das restliche Kapital wird verrentet.
     

Weitere Details finden Sie hier.

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